Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH
Hessenring 11 . 37269 Eschwege
USt-IdNr.: DE298048625

Stand: 01.01.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH
Stand: 01.01.2026

1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Versorgungen und sonstigen Leistungen der Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.Die AGB gelten insbesondere für folgende Bereiche:
    • den Verkauf und die Lieferung von Hilfsmitteln, Medizinprodukten, Pflegehilfsmitteln, Gesundheitsprodukten und sonstigen Waren
    • Hilfsmittelversorgungen zulasten gesetzlicher oder privater Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen und sonstiger Kostenträger (auch Kauf durch Privatpersonen)
    • individuell angefertigte oder angepasste Hilfsmittel
    • orthopädietechnische und orthopädieschuhtechnische Versorgungen
    • Rehabilitations- und Mobilitätshilfsmittel
    • Homecare-Versorgungen
    • Reparaturen, Wartungen, Änderungen und Anpassungen
    • Miet-, Leih- und Wiedereinsatzhilfsmittel
    • privat zu zahlende Zusatzleistungen, wirtschaftliche Aufzahlungen und Mehrkosten
    • sonstige Dienstleistungen von Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH
  2. Bei Versorgungen zulasten einer gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung beziehungsweise eines sonstigen Kostenträgers gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften sowie die jeweils zwischen Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH und dem Kostenträger geltenden Verträge und Versorgungsregelungen.
  3. Verträge über Hilfsmittelversorgung können insbesondere Regelungen zur Versorgung, zum Wiedereinsatz, zur Qualität, zu zusätzlichen Leistungen, Preisen und zur Abrechnung enthalten. Diese Regelungen gehen den vorliegenden AGB vor, soweit sie zwingend anzuwenden sind.
  4. Individuell zwischen Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH und dem Kunden ausgehandelte Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2 Einbeziehung der AGB

  1. Diese AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrages, wenn der Kunde bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird, ihm die Möglichkeit zur zumutbaren Kenntnisnahme gegeben wird und er ihrer Geltung zustimmt.
  2. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH berücksichtigt hierbei auch erkennbare körperliche Einschränkungen des Kunden, soweit diese die Möglichkeit der Kenntnisnahme betreffen.
  3. Die AGB können insbesondere in den Geschäftsräumen zur Verfügung gestellt, dem Kunden ausgehändigt oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden.Die AGB sind insbesondere in den Geschäftsräumen und auch elektronisch zugänglich. Auf Verlangen werden sie dem Kunden direkt ausgehändigt.

3 Vertragsschluss

  1. Produktdarstellungen, Kataloge, Internetangebote, Beratungen, Preisangaben und sonstige Informationen von Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.Der Vertragsschluss erfolgt durch:
    • Unterzeichnung eines Auftrages
    • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung
    • ausdrückliche Annahmeerklärung
    • Übergabe oder Lieferung einer Ware
    • Beginn einer vereinbarten Dienst- oder Werkleistung
    • Durchführung einer vom Kunden beauftragten Versorgung
  2. Bei einer Versorgung zulasten eines Kostenträgers kann die endgültige Versorgung von einer vorherigen Kostenübernahme oder Genehmigung abhängig gemacht werden.
  3. Die Einreichung eines Kostenvoranschlags bei einem Kostenträger stellt keine Zusage von Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH dar, dass dieser die Kosten tatsächlich übernimmt.Die Einreichung eines Kostenvoranschlags bei einem Kostenträger stellt für sich allein keinen Vertragsschluss über eine privat zu zahlende Leistung dar. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH übernimmt durch die Erstellung oder Einreichung eines Kostenvoranschlags keine Zusage oder Garantie für eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme durch den Kostenträger.

4 Versorgung über Kranken-, Pflegekassen und sonstige Kostenträger

  1. Bei Versorgungen zulasten eines Kostenträgers richtet sich der Umfang der geschuldeten Versorgung nach den gesetzlichen Vorgaben, der ärztlichen Verordnung, der Genehmigung des Kostenträgers und den jeweils einschlägigen Versorgungsverträgen.
    • Bewilligung oder Ablehnung
    • Umfang der bewilligten Versorgung
    • Teilgenehmigungen
    • Bearbeitungsdauer
    • Nachforderung zusätzlicher Unterlagen
    • sonstige leistungsrechtliche Entscheidungen
  2. Eine frühere Genehmigung gleicher oder ähnlicher Leistungen begründet keinen Anspruch darauf, dass ein Kostenträger eine spätere Versorgung ebenfalls bewilligt.
  3. Wird eine beantragte Leistung nicht oder nur teilweise bewilligt, ist Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH nicht verpflichtet, den nicht bewilligten Teil unentgeltlich zu erbringen.
  4. Privat zu tragende Leistungen werden nur auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Kunden berechnet.

5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH sämtliche zur Durchführung der Versorgung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.Dazu zählen insbesondere:
    • ärztliche Verordnungen
    • Versicherungsdaten
    • Bereits erteilte Genehmigungen oder Ablehnungen
    • Zuzahlungsbefreiungen
    • Angaben über bereits vorhandene Hilfsmittel
    • frühere oder parallele Versorgungen
    • erforderliche Maße
    • Angaben zur vorgesehenen Nutzung
    • sonstige für die konkrete Versorgung erforderliche Informationen
  2. Änderungen, die für eine laufende Versorgung relevant sein können, sind Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH unverzüglich mitzuteilen.
    • erhebliche Veränderungen der Körpermaße
    • Veränderungen der Mobilität
    • Veränderungen der Nutzungssituation
    • Änderungen der Wohnsituation, sofern diese für das Hilfsmittel relevant sind
    • Veränderungen des Versorgungsbedarfs – z.B. aufgrund fortschreitender Erkrankung
  3. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die ausschließlich darauf beruhen, dass der Kunde erforderliche Angaben oder Unterlagen schuldhaft nicht, verspätet oder unrichtig zur Verfügung stellt, hat Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH nicht zu vertreten. Soweit hierdurch nachweisbar zusätzliche Kosten entstehen, können diese im gesetzlich und vertraglich zulässigen Umfang geltend gemacht werden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH ein eigenes Verschulden trifft.

6 Gesetzliche Zuzahlungen

  1. Soweit gesetzlich vorgesehen, hat der Versicherte die gesetzliche Zuzahlung zu leisten.
  2. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung kann von Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH nur berücksichtigt werden, wenn ein für den maßgeblichen Zeitraum gültiger und geeigneter Befreiungsnachweis des Kostenträgers vorliegt.
  3. Eine bloße mündliche Erklärung des Kunden, eines Angehörigen oder einer sonstigen Person, der Kunde sei von der Zuzahlung befreit, genügt nicht.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, den entsprechenden Nachweis rechtzeitig vorzulegen.
  5. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ohne entsprechenden Hinweis oder Nachweis des Kunden selbstständig bei einer Krankenkasse zu ermitteln, ob eine Zuzahlungsbefreiung besteht.
  6. Liegt zum Zeitpunkt der Abrechnung kein erforderlicher Befreiungsnachweis vor, kann die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung erhoben werden.
  7. Wird ein für den maßgeblichen Zeitraum gültiger Befreiungsnachweis erst nachträglich vorgelegt, richtet sich eine Korrektur oder Erstattung bereits erhobener Zuzahlungen nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den für den jeweiligen Kostenträger geltenden Abrechnungs- und Vertragsregelungen.
  8. Soweit eine Erstattung über den Kostenträger vorgesehen ist, kann der Versicherte die hierfür erforderlichen Nachweise und Zahlungsbelege bei seinem Kostenträger einreichen.

7 Mehrkosten, wirtschaftliche Aufzahlungen und Eigenanteile

  1. Wählt der Kunde eine Ausführung oder Ausstattung, die über die vom Kostenträger geschuldete oder genehmigte Versorgung hinausgeht, können Mehrkosten entstehen.
  2. Soweit gesetzlich oder vertraglich erforderlich, werden diese Mehrkosten vor Durchführung der Versorgung gesondert vereinbart.
  3. Gesetzliche Zuzahlungen und privat vereinbarte Mehrkosten sind voneinander unabhängig.
  4. Hat der Kunde eine kostenpflichtige Zusatzleistung ausdrücklich beauftragt und sind hierdurch bereits Kosten entstanden, bleibt die hieraus resultierende Zahlungspflicht grundsätzlich auch dann bestehen, wenn der Kostenträger diese Zusatzleistung nicht übernimmt, sofern keine abweichende Vereinbarung oder Kostenübernahme besteht.

8 Kostenvoranschläge

  1. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Bei Kostenvoranschlägen an Kostenträger ist Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH berechtigt, die für die beantragte Versorgung erforderlichen Angaben und Unterlagen im rechtlich zulässigen Umfang zu übermitteln.
  3. Die Einreichung eines Kostenvoranschlages begründet keinen Anspruch auf Genehmigung durch den Kostenträger. Wird eine Leistung nicht oder nur teilweise genehmigt, besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Erbringung des nicht genehmigten Leistungsanteils durch Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH.
  4. Werden im Verlauf einer Reparatur oder Versorgung zusätzliche Arbeiten erforderlich, die bei Erstellung des Kostenvoranschlags nicht vorhersehbar waren, wird Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH den Kunden beziehungsweise Kostenträger soweit erforderlich über den zusätzlichen Aufwand informieren.

9 Individuelle Anfertigungen und Sonderanfertigungen

  1. Bei individuell hergestellten, angepassten oder konfigurierten Produkten erfolgt die Herstellung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Maßnahme beziehungsweise Bestellung bekannten Anforderungen.Dies gilt insbesondere für:
    • Prothesen
    • Orthesen
    • orthopädische Maßschuhe
    • individuell gefertigte Einlagen
    • individuell angepasste Sitzsysteme
    • individuell konfigurierte Rollstühle
    • Maß-Kompressions-Artikel und Maß-Bandagen
    • Sonderanfertigungen
    • sonstige auf den einzelnen Kunden abgestimmte Hilfsmittel
  2. Änderungen, die der Kunde nach Beginn der Herstellung oder Anpassung verlangt und die nicht auf einem Mangel der Leistung von Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH beruhen, können zusätzliche Kosten verursachen. Diese sind vom Kunden zu tragen, soweit er die Änderung beauftragt hat und keine abweichende Kostenübernahme besteht.
  3. Die Höhe etwaiger Zusatzkosten richtet sich nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand und wird, soweit erforderlich, vorher mit dem Kunden abgestimmt.
  4. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

10 Maßnahme, Anprobe und Anpassung

  1. Bei individuell angefertigten oder angepassten Hilfsmitteln ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich.Dazu gehören:
    • Maßnahme
    • Anprobe
    • Erprobung
    • Anpassung
    • Nachkontrolle
    • Einweisung
  2. Ein Hilfsmittel kann mehrere Anpassungs- oder Nachbesserungstermine erforderlich machen. Das Erfordernis einer Anpassung allein bedeutet nicht automatisch, dass ein Mangel vorliegt.
  3. Wird die Passform oder Funktion durch nachträgliche körperliche Veränderungen des Kunden beeinflusst, ist zu prüfen, ob es sich um eine notwendige neue Anpassung oder um einen bei Übergabe bereits vorhandenen Mangel handelt.

11 Eigenmächtige Änderungen am Hilfsmittel

  1. Der Kunde darf sicherheitsrelevante Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen an einem Hilfsmittel nur vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen, wenn dies rechtlich zulässig ist und erforderliche Zustimmungen des Eigentümers, Kostenträgers oder Herstellers vorliegen.Soweit ein Hilfsmittel nicht im Eigentum des Kunden steht, dürfen Umbauten, Reparaturen oder sonstige wesentliche Veränderungen nur mit Zustimmung des jeweiligen Eigentümers und, soweit erforderlich, des Kostenträgers oder Herstellers erfolgen.
  2. Eigenmächtige Veränderungen können Funktion und Sicherheit des Hilfsmittels beeinträchtigen.
  3. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch eine vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Nutzung, Veränderung, Manipulation oder Reparatur verursacht wurden. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
  4. Gesetzliche Ansprüche wegen eines unabhängig hiervon bestehenden Mangels bleiben unberührt.

12 Lieferung und Lieferzeiten

  1. Angegebene Liefer- und Fertigstellungszeiten sind grundsätzlich voraussichtliche Angaben, soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.Verzögerungen, die Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH nicht zu vertreten hat, können insbesondere verursacht werden durch:
    • Genehmigungsverfahren
    • fehlende ärztliche Verordnungen
    • fehlende Unterlagen
    • Lieferengpässe
    • Herstellerverzögerungen
    • Sonderanfertigungen
    • erforderliche Anpassungen
    • höhere Gewalt
    • sonstige von Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH nicht zu vertretende Umstände
  2. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH wird den Kunden über erhebliche erkennbare Verzögerungen informieren.
  3. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere nach einer erforderlichen Fristsetzung, bleiben unberührt.

13 Termine und Hausbesuche

  1. Vereinbarte Termine sind vom Kunden rechtzeitig abzusagen, wenn sie nicht wahrgenommen werden können.
  2. Erscheint ein Kunde schuldhaft nicht zu einem vereinbarten Termin oder ist ein vereinbarter Hausbesuch aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht möglich, kann Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH einen tatsächlich entstandenen und nachweisbaren zusätzlichen Aufwand geltend machen, soweit keine entgegenstehenden Vereinbarungen mit einem Kostenträger bestehen.
  3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht erhoben.

14 Übergabe und Prüfung

  1. Der Kunde soll ein übergebenes Hilfsmittel im Rahmen des Zumutbaren auf erkennbare Beschädigungen und offensichtliche Abweichungen prüfen.
  2. Bei individuell angepassten Hilfsmitteln kann die Übergabe einschließlich Funktion, Einstellung und Einweisung dokumentiert werden.
  3. Eine unterzeichnete Übergabedokumentation schließt gesetzliche Mängelrechte nicht aus.
  4. Treten nach Übergabe Probleme auf, sollte der Kunde Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH möglichst zeitnah informieren, damit eine Prüfung erfolgen kann.

15 Einweisung und bestimmungsgemäße Verwendung

  1. Soweit erforderlich, erfolgt eine Einweisung des Kunden, einer Betreuungsperson oder eines sonstigen Nutzers in die sachgerechte Nutzung des Hilfsmittels.
  2. Gebrauchsanweisungen, Sicherheitshinweise, Belastungsgrenzen und Herstellerangaben sind zu beachten.
  3. Das Hilfsmittel ist ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
  4. Bei erkennbaren sicherheitsrelevanten Defekten darf das Hilfsmittel nicht weiterverwendet werden, soweit dadurch eine Gefahr entstehen könnte.Bei erkennbaren sicherheitsrelevanten Defekten ist das Hilfsmittel bis zur Klärung nicht weiterzuverwenden, soweit durch die weitere Nutzung eine Gefahr für den Nutzer oder Dritte entstehen kann. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH ist in diesem Fall unverzüglich zu informieren.
  5. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH ist in einem solchen Fall unverzüglich zu informieren.

16 Pflege, Wartung und Verschleiß

  1. Hilfsmittel sind entsprechend den Herstellerangaben und den erhaltenen Hinweisen zu pflegen.
  2. Vorgesehene Wartungs-, Prüf- oder Serviceintervalle sind einzuhalten, soweit diese in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen.
  3. Normaler Verschleiß infolge bestimmungsgemäßer Nutzung stellt für sich genommen keinen Sachmangel dar.Der Zustand und die Nutzungsdauer eines Hilfsmittels können insbesondere beeinflusst werden durch:
    • Nutzungsintensität
    • Belastung
    • Pflege
    • Körpergewicht
    • Einsatzumgebung
    • Fahr- und Nutzungsverhalten
  4. Gesetzliche Mängelrechte bestehen weiterhin, wenn der Verschleiß auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel beruht.

17 Reparaturen

  1. Reparaturen erfolgen aufgrund eines Reparaturauftrags oder im Rahmen bestehender vertraglicher Verpflichtungen.
  2. Ist eine Genehmigung des Kostenträgers erforderlich, kann Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH die Reparatur bis zum Vorliegen der Genehmigung zurückstellen.
  3. Stellt sich im Rahmen der Prüfung heraus, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH eine Ersatzversorgung oder andere geeignete Lösung vorschlagen.
  4. Weitergehende Arbeiten, die den ursprünglich vereinbarten Umfang wesentlich überschreiten, werden grundsätzlich erst nach Rücksprache durchgeführt, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Gefahrenabwehr erforderlich oder anderweitig vereinbart ist.

18 Nicht abgeholte Ware und nicht abgeschlossene Versorgungen

  1. Ist eine Ware beziehungsweise Versorgung fertiggestellt und zur Übergabe bereit, wird der Kunde entsprechend informiert.
  2. Holt der Kunde eine bestellte beziehungsweise angefertigte Ware trotz Aufforderung nicht ab oder wirkt er schuldhaft nicht an der Fertigstellung oder Übergabe mit, kann Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH nach angemessener Fristsetzung die gesetzlichen Rechte geltend machen.
  3. Tatsächlich entstandene und erforderliche zusätzliche Aufwendungen, beispielsweise für erneute Terminierung, zusätzliche Anfahrt oder notwendige Lagerung, können nach den gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden.
  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

19 Eigentum an Hilfsmitteln

  1. Nicht jedes von Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH übergebene Hilfsmittel geht in das Eigentum des Kunden über.Je nach Versorgungsart verbleibt das Eigentum:
    • beim Kostenträger
    • bei Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH
    • beim Hersteller
    • bei einem sonstigen Dritten
  2. Die Eigentumsverhältnisse richten sich nach der jeweiligen Versorgung und den einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.Ein Hilfsmittel, das nicht im Eigentum des Kunden steht, darf ohne Zustimmung des Eigentümers insbesondere nicht:
    • verkauft
    • verschenkt
    • verpfändet
    • dauerhaft an Dritte weitergegeben
    • entsorgt
    • wesentlich verändert

20 Miet-, Leih- und Wiedereinsatzhilfsmittel

  1. Miet-, Leih- und Wiedereinsatzhilfsmittel sind pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln.
  2. Nach Beendigung des Nutzungsrechts beziehungsweise Wegfall des Versorgungsbedarfs ist die Rückgabe oder Abholung zu ermöglichen.
  3. Der Kunde hat Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH über eine Änderung des Abholortes zu informieren, soweit dies für die Rückholung erforderlich ist.
  4. Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er diese zu vertreten hat.
  5. Normale Gebrauchsspuren durch vertragsgemäße Nutzung stellen keine vom Kunden zu ersetzende Beschädigung dar.

21 Rückholung

  1. Ist ein Hilfsmittel zurückzugeben, hat der Kunde beziehungsweise die zur Herausgabe verpflichtete Person Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH die Rückholung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu ermöglichen.
  2. Vereinbarte Abholtermine sind einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen.
  3. Soweit aus einer schuldhaft verzögerten Rückgabe nachweisbar zusätzliche Kosten entstehen und diese nicht bereits durch den jeweiligen Kostenträger geregelt sind, können gesetzliche Ansprüche geltend gemacht werden.

22 Preise

  1. Für Privatkäufe und Selbstzahler gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
  2. Preise gegenüber Verbrauchern enthalten, soweit Umsatzsteuer anfällt und nichts anderes eindeutig angegeben ist, die gesetzliche Umsatzsteuer.
  3. Für Leistungen zulasten eines Kostenträgers gelten die jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Abrechnungsregelungen.
  4. Gesetzliche Zuzahlungen, vereinbarte Mehrkosten und privat beauftragte Zusatzleistungen können zusätzlich anfallen.

23 Rechnungen und Fälligkeit

  1. Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt beziehungsweise innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
  2. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Fälligkeit und Verzug.
  3. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs-, Kunden- oder sonstigen angegebenen Referenznummer zu leisten.
  4. Bei mehreren offenen Forderungen erfolgt die Verrechnung nach den gesetzlichen Regelungen, sofern keine wirksame anderweitige Tilgungsbestimmung erfolgt.

24 Zahlungsverzug

  1. Gerät der Kunde mit einer fälligen Forderung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH kann insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen sowie erforderliche und erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung verlangen.
  3. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH bleibt berechtigt, zunächst Zahlungserinnerungen oder Mahnungen zu versenden.
  4. Eine Mahnung ist nur insoweit entbehrlich, wie dies gesetzlich vorgesehen ist.

25 Inkasso, Forderungseinzug und Abtretung

  1. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH ist berechtigt, fällige Forderungen nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen durch eigene Mahnung, einen Rechtsanwalt, ein Inkassodienstleistungsunternehmen oder einen sonstigen hierzu berechtigten Dienstleister einziehen zu lassen.
  2. Die Beauftragung eines Dienstleisters mit dem Forderungseinzug stellt nicht zwingend eine Abtretung der Forderung dar.
  3. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH ist daneben berechtigt, Forderungen im gesetzlich zulässigen Umfang an Dritte abzutreten. Nach wirksamer Abtretung tritt der neue Gläubiger an die Stelle der Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH.
  4. Wird dem Kunden eine Abtretung oder eine Zahlungsermächtigung mitgeteilt, ist die Zahlung entsprechend der Mitteilung an den neuen Gläubiger beziehungsweise die bezeichnete Einziehungsstelle zu leisten.
  5. Erstattungsfähige Inkasso-, Mahn- und Rechtsverfolgungskosten richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

26 Eigentumsvorbehalt bei Kaufware

  1. Von Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH.
  2. Dies gilt nicht, soweit aufgrund einer Versorgung über einen Kostenträger abweichende Eigentumsverhältnisse bestehen.
  3. Vor vollständiger Bezahlung darf Eigentumsvorbehaltsware nicht ohne Zustimmung von Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden.

27 Gewährleistung und Mängelrechte

  1. Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Der Kunde hat Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH Gelegenheit zu geben, einen geltend gemachten Mangel zu prüfen.
  3. Ist eine Nacherfüllung erforderlich, richtet sich diese nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Eine individuell erforderliche Nachjustierung oder Anpassung stellt nicht zwangsläufig einen Sachmangel dar.
  5. Maßgeblich ist insbesondere, ob die vereinbarte beziehungsweise gesetzlich geschuldete Beschaffenheit bei Gefahrübergang oder Abnahme vorhanden war.
  6. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch Garantien eines Herstellers nicht eingeschränkt.

28 Keine Gewährleistung für nutzungsbedingte Veränderungen

Dazu zählen z.B.:

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäße Bedienung
  • Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
  • nicht bestimmungsgemäße Nutzung
  • schuldhaft unterlassene Pflege
  • eigenmächtige Veränderung
  • Überlastung entgegen erkennbarer Belastungsgrenzen
  • Beschädigung durch Dritte
  1. Gesetzliche Ansprüche wegen bereits zuvor vorhandener Mängel bleiben unberührt.

29 Herstellergarantien

  1. Gewährt ein Hersteller für ein Produkt eine Garantie, gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
  2. Eine Herstellergarantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten.
  3. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH übernimmt keine eigene Garantie, sofern eine solche nicht ausdrücklich erklärt wird.

30 Haftung

  1. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die ausschließlich durch vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Benutzung, eigenmächtige Veränderungen, schuldhaft falsche oder fehlende Angaben oder sonstige außerhalb des Verantwortungsbereichs der Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH liegende Umstände verursacht wurden.
  5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.

31 Entscheidungen und Bearbeitungszeiten von Kostenträgern

  1. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH hat keinen Einfluss auf interne Bearbeitungsabläufe und Entscheidungen eines Kostenträgers.Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH übernimmt, soweit rechtlich zulässig, keine Gewähr für:
    • eine bestimmte Bearbeitungszeit
    • eine Genehmigung
    • eine bestimmte Höhe der Kostenübernahme
    • eine Entscheidung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes
  2. Dies gilt nicht, soweit Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH selbst eine Verzögerung schuldhaft verursacht hat oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände eingreifen.

32 Lieferanten und Hersteller

  1. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH ist berechtigt, Waren und Bauteile von geeigneten Herstellern beziehungsweise Lieferanten zu beziehen, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Produkt oder Fabrikat vereinbart wurde.
  2. Bei nicht vorhersehbarer Nichtverfügbarkeit kann Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten, wenn Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat und den Kunden unverzüglich informiert.
  3. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

33 Kommunikation mit Angehörigen, Bevollmächtigten und Betreuern

  1. Informationen über eine Versorgung werden grundsätzlich an den Kunden beziehungsweise den rechtlich berechtigten Ansprechpartner erteilt.Zum Nachweis eines rechtlich berechtigten Ansprechpartners gilt:
    • eine Vollmacht
    • gesetzliche Betreuung
    • Vorsorgevollmacht
    • sonstige Vertretungsberechtigung
    • erforderliche Einwilligung
  2. Eine familiäre Beziehung allein berechtigt nicht automatisch zur Einsicht in sämtliche Kunden- oder Versorgungsdaten.

34 Datenschutz

  1. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Im Rahmen einer Versorgung kann die Verarbeitung und, soweit eine Rechtsgrundlage besteht, die Übermittlung von Gesundheits- und Versorgungsdaten an folgende Empfänger erforderlich sein:
    • Kranken- und Pflegekassen
    • sonstige Kostenträger
    • Ärzte und medizinische Einrichtungen
    • Hersteller und Lieferanten
    • beteiligte Leistungserbringer
    • sonstige für die konkrete Versorgung erforderliche Empfänger
  3. Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Betroffenenrechten und Datenschutzkontakten, ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen der Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH.

35 Widerrufsrecht

  1. Für Verträge, die ausschließlich in den Geschäftsräumen von Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH geschlossen werden, besteht allein aufgrund der Verbrauchereigenschaft grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.
  2. Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
  3. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die hierfür vorgeschriebenen Informationen und eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
  4. Das gesetzliche Widerrufsrecht kann insbesondere bei Waren ausgeschlossen sein, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  5. Ebenfalls können gesetzlich geregelte Ausnahmen für bestimmte versiegelte Hygiene- beziehungsweise Gesundheitsschutzprodukte bestehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  6. Ob eine Ausnahme vorliegt, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.
  7. Diese AGB ersetzen keine erforderliche gesonderte Widerrufsbelehrung.

36 Vorzeitiger Beginn von Dienstleistungen

  1. Soll eine entgeltliche Dienstleistung bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder Fernabsatzvertrag bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen werden, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers gesondert eingeholt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

37 Rückgabe mangelfreier Ware

  1. Für mangelfreie Ware besteht außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts kein genereller gesetzlicher Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch.
  2. Gewährt Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH freiwillig eine Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeit, gelten die hierfür im Einzelfall vereinbarten Bedingungen.
  3. Gesetzliche Rechte wegen mangelhafter Ware bleiben unberührt.

§ 38 Hygieneartikel und sensible Produkte

  1. Aus Gründen der Hygiene beziehungsweise des Gesundheitsschutzes kann eine Rücknahme bestimmter Waren eingeschränkt sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  2. Dies betrifft insbesondere Waren, die nach Öffnung beziehungsweise Benutzung aus hygienischen Gründen nicht ohne Weiteres erneut abgegeben werden können.
  3. Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
  4. Bei Fernabsatzverträgen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts bei entsiegelten Hygieneprodukten.

39 Medizinische Beratung

  1. Beratungen durch Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH beziehen sich auf die sachgerechte Auswahl, Anpassung und Anwendung von Hilfsmitteln und sonstigen angebotenen Produkten.
  2. Sie ersetzen keine ärztliche Diagnose oder medizinische Behandlung, soweit diese erforderlich ist.
  3. Bei gesundheitlichen Beschwerden, für deren Beurteilung eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, wird dem Kunden empfohlen, sich an den behandelnden Arzt oder eine andere hierfür qualifizierte medizinische Stelle zu wenden.

40 Verordnungen und Rezepte

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH eine erforderliche ärztliche Verordnung vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH kann den Kunden auf erkennbare Unklarheiten oder fehlende Angaben hinweisen.
  3. Die Ausstellung, Änderung oder Ergänzung einer ärztlichen Verordnung liegt jedoch grundsätzlich im Verantwortungsbereich des verordnenden Arztes.

41 Abweichungen von der Verordnung

  1. Änderungen einer ärztlich verordneten Versorgung erfolgen nur im Rahmen der rechtlich und vertraglich zulässigen Möglichkeiten.
  2. Soweit eine neue oder geänderte Verordnung beziehungsweise Genehmigung erforderlich ist, kann Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH die weitere Versorgung hiervon abhängig machen.

42 Annahme fremder Hilfsmittel zur Reparatur

  1. Werden Hilfsmittel zur Reparatur, Prüfung oder Anpassung übergeben, ist Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH berechtigt, ihren Zustand bei Annahme zu dokumentieren.
  2. Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH haftet nicht für bereits bei Übergabe vorhandene Beschädigungen oder Verschleißerscheinungen, die Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH nicht verursacht hat.
  3. Dies gilt nicht, wenn Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH zusätzliche Schäden schuldhaft verursacht.

43 Ersatzgeräte

  1. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ersatzgerät besteht nur, wenn dies gesetzlich, vertraglich oder ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Soweit Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH freiwillig ein Ersatzgerät zur Verfügung stellt, kann dieses hinsichtlich Hersteller, Modell oder Ausstattung vom ursprünglichen Hilfsmittel abweichen, sofern es für den vorgesehenen Übergangszweck geeignet ist.
  3. Vorgaben der Kostenträger bleiben unberührt.

44 Betriebsunterbrechungen und höhere Gewalt

  1. Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH liegen und die Leistungserbringung vorübergehend unmöglich oder wesentlich erschweren, können zu angemessenen Verzögerungen führen.Dazu zählen z.B.:
    • Naturereignisse
    • behördliche Maßnahmen
    • erhebliche Verkehrs- oder Transportstörungen
    • Streiks außerhalb des eigenen Betriebs
    • IT- oder Telekommunikationsausfälle
    • unvorhersehbare Lieferkettenstörungen
    • vergleichbare Ereignisse

    Für Verzögerungen aufgrund solcher Ereignisse haftet Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH nur, soweit Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH diese zu vertreten hat oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände eingreifen. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und sonstige zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

  2. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

45 Verbraucherstreitbeilegung

  1. Die Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  2. Soweit im Einzelfall gesetzliche Informationspflichten im Zusammenhang mit einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bestehen, werden diese erfüllt.

46 Rechtswahl

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

47 Gerichtsstand

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Eschwege Gerichtsstand.

48 Änderungen und Nebenabreden

  1. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
  2. Mündliche Nebenabreden bleiben wirksam, soweit sie nachweisbar getroffen wurden und gesetzlich keiner besonderen Form bedürfen.
  3. Eine pauschale Klausel, wonach sämtliche Abweichungen ausschließlich schriftlich wirksam sind, wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.

49 Salvatorische Bestimmung

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

50 Vorrang zwingender Vorschriften

  1. Soweit Bestimmungen dieser AGB mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften, verbindlichen Regelungen eines Kostenträgers oder einem für Aktiv-pro Stramer und Stahlberg GmbH geltenden Versorgungsvertrag kollidieren, gehen diese zwingenden Regelungen vor.